Familienrecht Beratung bei  der Kanzlei Hehn
in Öhringen

Familienrecht in Öhringen – Ihre Unterstützung bei Trennung und Scheidung

Wir verstehen, dass eine Trennung oder Scheidung nicht leicht fällt und von Angst, Zweifeln und Überforderung begleitet wird. In solchen Lebenskrisen kann es schnell dazu kommen, dass eine Scheidung hinausgezögert wird. Daher sind eine sorgfältige Vorbereitung und ein strategisches Vorgehen von großer Bedeutung. Mit unserer Unterstützung können Sie Streitigkeiten vermeiden und eine einvernehmliche Trennung fördern. Wir stehen Ihnen mit unserer Expertise zur Seite und helfen Ihnen, die bestmögliche Lösung für Ihre Situation zu finden.

Wichtige Vorbereitungen vor der Trennung

Bereits vor der Trennung sollten Sie wichtige Schritte in die Wege leiten, insbesondere wenn das Verhältnis zu Ihrem Partner angespannt ist oder Sie befürchten, dass Vermögenswerte beiseitegeschafft werden könnten. Es ist ratsam, sich umgehend einen Überblick über die finanziellen Verhältnisse der Familie und des Partners zu verschaffen. Sichern Sie alle relevanten Belege und Unterlagen oder erstellen Sie Kopien davon. Auch nach der Trennung haben Sie die Möglichkeit, Auskunftsansprüche gegenüber Ihrem Partner geltend zu machen. Unsere Erfahrung zeigt jedoch, dass die Bereitschaft zur Auskunft über Einkommen und Vermögen oft nur schwer zu erlangen ist. Daher sollten Sie vorsorgen: Kopieren Sie die letzten 12 Monate von Lohn- und Gehaltsabrechnungen, sichern Sie sich die letzten drei Steuerbescheide und erstellen Sie Kopien von sämtlichen Konten, Bausparverträgen, Lebensversicherungen sowie anderen Verbindlichkeiten. Wenn Sie zur Miete wohnen, ist es wichtig, auch eine Kopie des Mietvertrages und einen Kautionsnachweis zu besitzen. Sollte Ihr Ehepartner eine Kontovollmacht haben, ist es ratsam, diese umgehend bei der Bank zu widerrufen.

Der Vollzug der Trennung – Schritte zur rechtlichen Klarheit

Nach der Trennung wird die Ehe durch eine gerichtliche Entscheidung offiziell beendet. Die relevanten Vorschriften hierzu finden sich im Bürgerlichen Gesetzbuch, insbesondere in den Paragrafen ab 1564. Sobald keine Lebensgemeinschaft mehr besteht, gilt die Ehe als gescheitert. Um diesen Zustand zu erreichen, müssen Sie die Trennung zunächst vollziehen. Dies bedeutet, dass Sie Tisch und Bett sowie andere eheliche Gemeinsamkeiten voneinander trennen. Idealerweise verlassen Sie das gemeinsame Zuhause und suchen sich eine eigene Unterkunft. Bei gemeinsamen Kindern kann dies jedoch oft nicht umgesetzt werden. In diesem Fall sollten Sie darauf achten, dass Sie keine Versorgungsaufgaben mehr für Ihren Partner übernehmen, wie etwa Kochen, Wäsche waschen oder Einkaufen. Zudem ist es sinnvoll, zeitliche Absprachen für die Nutzung gemeinsamer Räume, wie Küche und Bad, schriftlich festzuhalten und zu vereinbaren. So kann auch eine Trennung erfolgreich vollzogen werden, wenn Sie weiterhin im selben Haus leben.

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